Das Infoblatt Milchmengen-Reduktionsprogramm des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie ein Muster des zu erbringenden Molkereinachweises finden Sie auf unserer Homepage: www.milchwirtschaft.de. Die Informationen sind vorläufig. Vorbehaltlich der endgültigen Regelungen der entsprechenden EU-Rechtsvorschriften und des Bundesrechtes gelten die im Merkblatt aufgeführten Eckpunkte zum Beihilfeverfahren. Für Niedersachsen wird die zuständige Antragsstelle die Landwirtschaftskammer Niedersachsen sein. Nach unserer Auskunft sind alle Anträge zentral bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Johannssenstr. 10, 30159 Hannover oder PF 269, 30002 Hannover einzureichen. Zuständiger Bereich ist der Fachbereich Förderung.
Kontakt: Armin Kugler, Telefon: 0511 3665-1420 sowie Karsten Pleuß, Telefon: 0511 3665-1325
LVN
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Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlicht Informationen zum EU-Beihilfeprogramm für Milchviehhalter
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